Bei Tamiflu handelt es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung der Virusgrippe (Influenza) bei Erwachsenen, Jugendlichen, Kindern sowie Säuglingen. Zur Anwendung kommt es, wenn sich Symptome einer Virusgrippe zeigen. Bei Erwachsenen, Jugendlichen, Kindern und Kleinkindern ab einem Jahr kann Tamiflu auch zur Vorbeugung einer Virusgrippe zum Einsatz kommen, wenn eine weltweite Epidemie vorliegt und durch den Impfstoff kein ausreichender Schutz gegeben ist (z. B. nach Kontakt mit einer Erkrankten Person). Bei herkömmlichen Erkältungskrankheiten wirkt Tamiflu nicht.
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Die rezeptfreie Tamiflu Bestellung ist möglich, indem ein Online-Rezept ausgestellt wird, für welches ein kleiner Online-Fragebogen auszufüllen ist. Die rechtliche Grundlage ist die europäische Richtlinie zur Mobilität des Patienten.
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In Tamiflu ist der Wirkstoff Oseltamivir enthalten. Dabei handelt es sich um einen Neuraminidase-Hemmer, der eine Ausbreitung der Grippeviren im Körper verhindert und die Symptome abmildert. Dies geschieht, indem eine bestimmte Eiweißstruktur (Neuraminidase) auf der Oberfläche der Viren außer Gefecht gesetzt wird.
Grundsätzlich gilt zu bedenken, dass es sich bei Tamiflu nicht um einen Impfstoff handelt.
Soll mit Tamiflu eine Grippe-Behandlung erfolgen, muss die Therapie nach Möglichkeit innerhalb der ersten zwei Tage nach Auftreten der Symptome beginnen. Für Erwachsene und Jugendliche ab 13 Jahren liegt die empfohlene Dosis bei 75 Milligramm zweimal pro Tag über einen Zeitraum von fünf Tagen. Auch für Kinder ab 40 Kilogramm Körpergewicht gilt diese Dosierung. Bei Kleinkindern ab einem Jahr und bei Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren mit einem Körpergewicht bis 40 Kilogramm erfolgt eine gewichtsabhängige Dosierung mit schwächer dosierten Präparaten.
Wird Tamiflu zur Vorbeugung eingesetzt, dann liegt die Dosis für Erwachsene und Jugendliche ab 13 Jahren sowie Kinder, die bereits Kapseln schlucken können, bei 75 Milligramm einmal pro Tag über einen Zeitraum von zehn Tagen. Bei Kleinkindern ab einem Jahr sowie Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren bis 40 Kilogramm Körpergewicht erfolgt auch hier eine Anpassung der Dosis entsprechend dem Körpergewicht. Für Kinder, die noch keine Kapsel schlucken können, steht auch eine Suspension zur Verfügung. Es sollte allerdings nicht zu früh mit einer vorbeugenden Einnahme begonnen werden, da ansonsten die Wirkung im Ernstfall vermindert sein kann.
Grundsätzlich sollte Tamiflu immer entsprechend der ärztlichen Verordnung eingenommen werden. Die Kapseln werden unzerkaut mit Wasser eingenommen. Um das Risiko von Übelkeit und Erbrechen zu minimieren, empfiehlt sich die Einnahme mit Nahrung.
Wurde eine größere Menge Tamiflu eingenommen, muss die Einnahme abgebrochen und Kontakt mit dem Arzt aufgenommen werden. Meist zeigen sich bei Überdosierungen keine Nebenwirkungen. Bei vergessener Einnahme darf allerdings nicht die doppelte Menge eingenommen werden.
Wird die Behandlung abgebrochen, ist nicht mit nachteiligen Wirkungen zu rechnen. Jedoch können sich die Grippesymptome wieder zeigen. Es ist deshalb ratsam, die ärztliche Anweisung zur Einnahmedauer zu befolgen.
Wer allergisch auf Oseltamivir oder einen anderen Bestandteil des Arzneimittels reagiert, darf Tamiflu nicht anwenden.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung ist geboten, wenn der Patient auch auf andere Arzneimittel allergisch reagiert, unter einer Erkrankung der Nieren oder einer anderen schwerwiegenden Erkrankung leidet oder eine chronische Erkrankung des Herzens oder der Atemwege vorliegt. Auch bei einem geschwächten Immunsystem sollte genau abgewägt werden, ob eine Anwendung sinnvoll ist.
Besteht eine Schwangerschaft oder wird ein Säugling gestillt, entscheidet der Arzt, ob die Verordnung von Tamiflu möglich ist, da Wirkungen auf das ungeborene Kind oder einen gestillten Säugling bislang nicht bekannt sind.
Auf die Verkehrstüchtigkeit oder das Bedienen von Maschinen hat Tamiflu keinerlei Auswirkungen.
Auch Tamiflu kann – wie jedes andere Arzneimittel – Nebenwirkungen verursachen. So können viele der Nebenwirkungen auch auf die Grippe zurückzuführen sein. Sehr häufig kann es zu Kopfschmerzen und Übelkeit kommen. Weiterhin sind Benommenheit, Schlafstörungen, Müdigkeit, Völlegefühl im Oberbauch, Magenverstimmung oder auch Erbrechen möglich. Selten treten unter der Einnahme von Tamiflu allergische Reaktionen, Krampfanfälle, Herzrhythmusstörungen, ein verändertes Bewusstsein, leichte bis schwere Leberfunktionsstörungen oder auch Hautreaktionen auf. Auch Sehstörungen und eine Thrombozytopenie (verminderte Anzahl an Blutplättchen) können selten vorkommen.
Seit der Markteinführung des Wirkstoffs wurde auch von seltenen Fällen berichtet, in denen es zu anaphylaktischen und anaphylaktoiden Reaktionen (schwere allergische Reaktionen mit Gesichtsschwellungen, niedrigem Blutdruck und Atembeschwerden), Lebererkrankungen (plötzlich beginnende und heftige Leberentzündung, Gelbsucht), starken Schwellungen der Haut im Bereich von Kopf und Hals, Magen-Darm-Blutungen, psychischen Erkrankungen oder auch lebensbedrohlichen allergischen Reaktionen (beginnend mit Müdigkeit, Fieber, Rachenschmerzen, Hautausschlag) kommen kann. In diesen Fällen ist unverzüglich der Arzt aufzusuchen.
Gerade bei Kindern und Jugendlichen können Veränderungen des Verhaltens oder der Stimmung Anzeichen einer seltenen oder schwerwiegenden Nebenwirkung sein.
Patienten, die andere Medikamente einnehmen oder eingenommen haben, sollten ihren Arzt davon in Kenntnis setzen. Bei der gleichzeitigen Einnahme von Medikamenten wie Chlorpropamid (Diabetes), Methotrexat (rheumatoide Arthritis), Phenylbutazon (Schmerzen und Entzündungen) oder Probenecid (Gicht) und Tamiflu kann es zu Wechselwirkungen kommen. Hier wird der Arzt abschätzen, ob eine Verordnung von Tamiflu erfolgen kann.
Tamiflu sollte – wie andere Arzneimittel auch – für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Nach dem auf dem Umkarton aufgedruckten Angaben zu „Verwendbar bis“ (bei Blisterpackungen „EXP“) darf das Arzneimittel nicht mehr eingenommen werden. Das Verfalldatum ist dabei immer auf den letzten Tag im angegebenen Monat bezogen.
Die Lagerung sollte nicht über 25 Grad Celsius erfolgen.
Ist das Medikament nicht mehr verwendbar, darf es weder über den Haushaltsabfall noch über das Abwasser entsorgt werden.